JudikaturVfGH

B642/87 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1989

Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gleichheitsverletzung durch Fehlen ausreichender Begründung; die Begründung des Bescheides muß aus diesem selbst hervorgehen.

Im gegebenen Fall verstieß die belangte Behörde nicht nur gegen ihre aus den §§58 Abs2, 60 AVG 1950 erfließende verfahrensrechtlichen Verpflichtung, "die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen"; sie unterließ es vielmehr schlechthin, dem Antragsteller gegenüber auch nur anzudeuten, in welchem Umstand das materielle Hindernis liegen könnte, statt einer Deckbewilligung im bisher gewährten Umfang bloß eine gemäß §12 Abs2 lita des Bgld. TierzuchtförderungsG 1985 auf eigene Stuten der gleichen Rasse beschränkte (sogenannte Deckbewilligung A) zu erteilen.

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