JudikaturVfGH

B1490/89 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 1990

Folge hinsichtlich der gemäß §178 Abs1 ZollG iVm. §225 Abs1 BAO geltend gemachten Sachhaftung - Interessenabwägung.

Keine Folge hinsichtlich der verfügten Beschlagnahme der gegenständlichen Waren - zwingendes öffentliches Interesse an der Sicherung der Hereinbringung von Abgabenschulden.

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