B1490/89 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Folge hinsichtlich der gemäß §178 Abs1 ZollG iVm. §225 Abs1 BAO geltend gemachten Sachhaftung - Interessenabwägung.
Keine Folge hinsichtlich der verfügten Beschlagnahme der gegenständlichen Waren - zwingendes öffentliches Interesse an der Sicherung der Hereinbringung von Abgabenschulden.