B1114/89 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
beabsichtigte Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen wurde, als aussichtslos;
Schon nach dem Inhalt des Antrags hat der Antragsteller keine Wiederaufnahmegründe iSd §69 AVG behauptet.