B749/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
keine Folge
Bescheid derzeit keinem Vollzug zugänglich
(Beschwerde gegen Bescheid, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß §138 WRG 1959 - unter Fristsetzung - die Beseitigung an einem Gerinne künstlich geschaffener Hindernisse aufgetragen wurde; Bescheid vor Ablauf der zur Beseitigung gesetzten Frist keinem Vollzug zugänglich.)
Begründungszusatz: Auf §85 Abs2 zweiter Satz VfGG 1953 betreffend die Stellung eines (neuerlichen) Antrages auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Falle geänderter Voraussetzungen wird hingewiesen.