B1037/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Interessenabwägung
keine Folge
Formular (Hinweis auf §53b Abs2 VStG bezüglich Ersatzfreiheitsstrafe)
Verhängung einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe wegen Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Beschäftigungsbewilligung (§28 Abs1 Z1 litc AuslBG).