B674/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Schreiben der Finanzlandesdirektion als aussichtslos wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG; bei diesem Ergebnis kein Eingehen mehr auf die Frage des Bescheidcharakters des fraglichen Schreibens.