JudikaturVfGH

B674/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1990

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Schreiben der Finanzlandesdirektion als aussichtslos wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG; bei diesem Ergebnis kein Eingehen mehr auf die Frage des Bescheidcharakters des fraglichen Schreibens.

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