WI-6/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl vom 07.10.90 durch die Liste "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)"; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
Gegenstand einer Entscheidung nach Art141 B-VG kann nur eine bereits stattgefundene Wahl sein; siehe hiezu auch §68 Abs1 VfGG - "Beendigung des Wahlverfahrens"
Unzulässigkeit der Anfechtung einer künftigen Wahl
kein Abspruch über aufschiebende Wirkung sowie über Normbedenken
(ebenso: B v 25.09.90, WI-7/90 und WI-8/90)