B1166/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm.
§354 GewO 1973.
Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, weil im Falle der Aufhebung der zurückweisenden Entscheidung die Berufung die Rechtswirkungen gemäß §64 Abs1 AVG 1950 entfalten würde.
Interessenabwägung - keine Folge