G285/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung zweier Bestimmungen im FinStrG bezüglich der Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens in Handhabung des §83 FinStrG; zumutbarer Umweg zur Bekämpfung der Normen gegeben