Rückverweise
Unter den Begriff der "Erkenntnisse" in Art146 B-VG fallen auch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, die formell als "Beschlüsse" gefaßt werden, sofern sie überhaupt einer Vollstreckung zugänglich sind, so auch Kostenbeschlüsse in Entscheidungen nach Art144 B-VG.
Die Antragstellerin ersucht um die Bestätigung der Vollstreckbarkeit eines Kostenbeschlusses in einer Entscheidung nach Art144 B-VG. Da die Exekution solcher Entscheidungen nicht den ordentlichen Gerichten, sondern dem Bundespräsidenten obliegt (Art146 Abs2 B-VG), kommt eine Bestätigung der Vollstreckbarkeit hier nicht in Frage.
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