Zurückweisung einer Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges.
Gegen eine Strafverfügung wegen einer Verwaltungsübertretung nach §102 Abs1 KFG 1967 steht das Rechtsmittel des Einspruches offen.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit.
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