B724/90 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Worte "bzw. in den Fällen des §4 Abs6, sofern die Voraussetzungen nach §4 Abs3 gegeben sind, das zuständige Landesarbeitsamt" in §20 Abs1 AuslBG, BGBl 218/1975, mit E v 10.03.92, G310-314/91.