Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Wortfolge in §2 Abs2 RAO idF BGBl 556/1985 betreffend die Verlängerung der erforderlichen Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters mangels Betroffenheit des Antragstellers infolge Außerkrafttretens der angefochtenen Norm; Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des ArtVI Abs3 RechtsanwaltsprüfungsG (Übergangsbestimmungen) wegen Zumutbarkeit der Erwirkung eines Bescheides über die (Un )Zulässigkeit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
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