JudikaturVfGH

A5/92 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1993

Gemäß §239 BAO steht den Klägern die Möglichkeit offen, die Rückzahlung eines vermeintlichen Abgabenguthabens zu begehren, wobei über einen solchen Erstattungsanspruch bescheidmäßig abzusprechen ist.

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