JudikaturVfGH

G215/94 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1994

Wertung einer - nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten - "Beschwerde" gegen §61 VwGG als Individualantrag (hier: Schriftsatz nach Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Bekämpfung einer Entscheidung des VwGH sei nicht beabsichtigt gewesen; vielmehr solle Beschwerde gegen die zitierte Norm erhoben werden).

Zurückweisung eines gegen §61 VwGG gerichteten Individualantrags mangels Legitimation; Möglichkeit der Vorbringung der Bedenken im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Rückverweise