B1967/93 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Erstreckung der Frist zur Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt nach Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags; Verlängerung einer zur Mängelbehebung gesetzten Frist gemäß §85 Abs2 ZPO nicht zulässig.
Zugleich Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse.