V115/94 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Aufhebung der FahrverbotsV des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.11.89, Z6-664-BT-O-L/1989, kundgemacht durch Aufstellung von Verkehrszeichen gemäß §52 Z9c und Z1 StVO 1960, zur Gänze.
Entgegen §94b Abs1 litb und §94d StVO 1960 (im Verein mit VfSlg. 6944/1972) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf das angefochtene Fahrverbot im eigenen Wirkungsbereich erlassen.
Die angefochtene Verordnung wurde daher von einem unzuständigen Organ erlassen.