JudikaturVfGH

WI-14/95 - WI-13/95 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1995

Zurückweisung einer Wahlanfechtung als verspätet wegen Versäumung der in §68 Abs1 VfGG normierten vierwöchigen Anfechtungsfrist.

(Ebenso hinsichtlich der einwöchigen Frist zur Anfechtung der Wahl des Bundespräsidenten: B v 26.09.95, WI-13/95).

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