JudikaturVfGH

V104/95 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1995

§2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27.02.80, BGBl 107/1980, über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Baugewerbe (Baugewerbe-BefähigungsnachweisV) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Das absolute, auch alle Teiltätigkeiten der von der Baugewerbe-BefähigungsnachweisV erfaßten Gewerbe umfassende Verbot der Nachsichtserteilung vom Befähigungsnachweis geht über die gesetzliche Ermächtigung des §22 Abs4 GewO 1994 hinaus. Der in Prüfung genommene §2 der Verordnung war daher aufzuheben.

(Anlaßfall: E v 02.12.95, B2682/94 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides).

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