B2031/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Verfügung gemäß §360 Abs1 GewO 1994, die in der Bäckerei der beschwerdeführenden Gesellschaft ins Freie verlegte Kühlzelle sowie den im Magazin der Bäckerei installierten Verpackungsautomaten durch Unterbrechung der Stromzufuhr stillzulegen.
Für die beschwerdeführende Gesellschaft wäre mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, wird doch durch die Stillegung von Teilen der Betriebsanlage entscheidend in die wirtschaftliche Existenzgrundlage der beschwerdeführenden Gesellschaft eingegriffen.