B2486/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Keine Folge, weil der angefochtene Bescheid einem Vollzug iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich ist.
(Abweisung eines Antrages auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §28b AuslBG wegen rechtskräftiger Bestrafung des Geschäftsführers nach dem AuslBG).