B634/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils.
Bestrafung wegen Übertretung des §5 Abs1 StVO 1960.
Hinweis auf §53b Abs2 VStG bezüglich Ersatzarreststrafe.