JudikaturVfGH

B2697/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 1996

Die bekämpfte Erledigung des Finanzamtes ist eine "nur das Verfahren betreffende Verfügung" gemäß §244 BAO gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist. Sie kann vielmehr erst in der Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden.

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