JudikaturVfGH

G1388/95 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 1996

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §269 Abs4 und des Eventualantrags auf Aufhebung des §270 Abs2 StGB mangels Legitimation; keine Erkennbarkeit einer aktuellen Beeinträchtigung des Antragstellers; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Rückverweise