JudikaturVfGH

B561/97 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 1997

Keine Folge

Interessenabwägung

Vorschreibung von Schubhaftvollzugskosten gemäß §79 Abs1 FremdenG.

Der vom Beschwerdeführer geltend gemachte "erhebliche und unverhältnismäßige Eigentumsnachteil" kann schon im Hinblick auf §2 Abs2 VVG nicht eintreten, weil eine Vollstreckung des bekämpften Bescheides solange nicht in Betracht kommt, als dadurch der notdürftige Unterhalt des Beschwerdeführers gefährdet wäre.

(ebenso: B v 08.04.97, B643/97).

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