JudikaturVfGH

B528/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1997

Der neue Einkommensteuerbescheid 1993 hat gemäß §295 BAO den bisherigen Einkommensteuerbescheid 1993 ersetzt. Es hat daher auch die mit der vorliegenden Verfassungsgerichtshofsbeschwerde angefochtene Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion vom 30.11.95, die sich auf den bisherigen Einkommensteuerbescheid bezogen hat, ihre Rechtswirkungen verloren.

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