JudikaturVfGH

B717/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1997

Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung einer Kostenentscheidung als verspätet; 14-tägige Frist (§423 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG) nach Zustellung des die Kostenentscheidung enthaltenden Erkenntnisses bereits abgelaufen

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