B578/97 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen in §20 Abs1 Z1, §33, §34 und §57 EStG 1988 mit E v 17.10.97, G168/96 ua.
Bemerkt sei noch, daß die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen anderer Berufe nicht in der vom Beschwerdeführer gewünschten Weise am Gleichheitssatz gemessen werden kann (VfSlg 9119/1981).