JudikaturVfGH

B2124/97 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1998

Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des §20 Abs1 Z1, §33, §34 und §57 EStG 1988 mit E v 17.10.97, G168/96 ua.

Bemerkt sei noch, daß sich der Verfassungsgerichtshof nicht veranlaßt sieht, von seiner dem Beschwerdeführer bekannten Rechtsprechung zu §67 EStG abzugehen.

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