B2124/97 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Quasi-Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des §20 Abs1 Z1, §33, §34 und §57 EStG 1988 mit E v 17.10.97, G168/96 ua.
Bemerkt sei noch, daß sich der Verfassungsgerichtshof nicht veranlaßt sieht, von seiner dem Beschwerdeführer bekannten Rechtsprechung zu §67 EStG abzugehen.