JudikaturVfGH

B827/98 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 1998

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen eine Mitteilung der MA 62 betreffend "Bundespräsidentenwahl 1998 / Einspruch gegen das Wählerverzeichnis" als aussichtslos in Anbetracht der Unbedenklichkeit der als verfassungswidrig erachteten Bestimmung des §22 NRWO 1992.

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