JudikaturVfGH

B1284/98 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 1998

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines Strafgefangenen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid eines Landesgerichtspräsidenten als offenbar aussichtslos mangels Instanzenzugserschöpfung.

Richtete sich eine Beschwerde - wie hier - gegen eine (wenn auch generelle) Anordnung des Leiters einer Justizanstalt, so steht auch gegen einen die Beschwerde zurückweisenden Bescheid der Vollzugsoberbehörde gem. §121 Abs2 StVG die Beschwerde an den Bundesminister für Justiz zu.

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