JudikaturVfGH

B5036/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 1999

Es fehlen entsprechende, auf jenes Verwaltungsverfahren, welches dem vorliegenden Beschwerdeverfahren vorangegangen ist, bezogene Angaben iSd §15 Abs2 VfGG, die das Verwaltungsgeschehen bis zur bekämpften Entscheidung der belangten Behörde darlegen und den für die Beschwerdebeurteilung notwendigen Zusammenhang zum bekämpften Bescheid herstellen.

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