B5036/96 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Es fehlen entsprechende, auf jenes Verwaltungsverfahren, welches dem vorliegenden Beschwerdeverfahren vorangegangen ist, bezogene Angaben iSd §15 Abs2 VfGG, die das Verwaltungsgeschehen bis zur bekämpften Entscheidung der belangten Behörde darlegen und den für die Beschwerdebeurteilung notwendigen Zusammenhang zum bekämpften Bescheid herstellen.