JudikaturVfGH

G168/99 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2000

Nachträglicher Kostenzuspruch für vom Antragsteller rechtzeitig verzeichnete Prozeßkosten nach teilweiser Stattgabe des Individualantrags des Antragstellers und Aufhebung von Wortfolgen in §285 Abs1 StPO mit E v 16.03.00, G151/99 ua; Ergänzung des Erkenntnisses durch eine Kostenentscheidung in sinngemäßer Anwendung des §423 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG

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