JudikaturVfGH

V20/99 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. Oktober 2000

Abweisung des Antrags des Landesgerichtes Feldkirch auf Aufhebung von Teilen des §35 und des Anhangs 2 der Satzung der Vlbg Gebietskrankenkasse betreffend Kostenzuschüsse für festsitzenden Zahnersatz.

Kein Verstoß der Zuschußregelung gegen §153 ASVG; Hinweis auf die Vorjudikatur VfSlg 15322/1998 und V45/98 im E v 18.03.00, G24/98 ua.

Die Höhe des gegenständlichen Zuschusses entspricht in etwa dem Tarif der vergleichbaren Vertragsleistung einer Voll-Metallkrone. Der Tarif für die Voll-Metallkrone betrug 1996 S 3.310,--, wovon entsprechend Anhang 4 der Satzung ein Selbstbehalt von 50 % für den Versicherten vorgesehen war.

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