G81/00 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Wie der Verfassungsgerichtshof bereits im E vom 14.06.00, B2074/98, mit näherer Begründung klargestellt hat, ist für Streitigkeiten hinsichtlich des Erlöschens eines Einzelvertrages in erster Instanz die paritätische Schiedskommission zuständig. Dem Antragsteller steht somit ein anderer, zumutbarer Weg offen, seine Bedenken gegen §343 Abs2 Z4 litb ASVG vorzubringen.