B904/00 - B905/00 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Siehe §178 und §179 MinroG sowie VfSlg 8897/1980 zur Parteistellung im Verfahren zur Erlassung von Sicherungsmaßnahmen im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren.
Durch die konkret im angefochtenen Bescheid angeordneten Sicherungsmaßnahmen wird auch sonst die Rechtssphäre der beschwerdeführenden Parteien nicht berührt.
Den beschwerdeführenden Parteien ist daher im Verfahren nach §178 und §179 MinroG im Lichte der vorliegenden Sachlage im konkreten Fall weder ein materiell-rechtlicher noch ein verfahrensrechtlicher Anspruch zugekommen, sie sind also nicht Partei im Sinne des §8 AVG gewesen.
(Ebenso betr die Beschwerde der Gemeinde, ungeachtet des Anhörungsrechtes für Verwaltungsbehörden iSd §179 Abs2 MinroG: B v 28.11.00, B905/00).