JudikaturVfGH

B1134/00 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2001

Art18 B-VG gewährt kein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung.

Keine Bedenken gegen §123 BDG 1979.

Dass es im vorliegenden Zusammenhang für das Vorliegen des Verjährungstatbestandes gemäß §94 Abs1 Z1 BDG 1979 auf die Kenntnis des Leiters der Dienstbehörde, somit des Polizeidirektors, ankommt, hat die belangte Behörde - gestützt auf das Erkenntnis VwSlg. 13.748 A/1992 - vertretbar angenommen.

Nach Lage des Falles ist es schließlich jedenfalls auch denkmöglich, anzunehmen, dass im Zeitpunkt der diesbezüglichen behördlichen Entscheidung "durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet" waren.

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