B1741/00 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens; Verpflichtung des Beschwerdeführers zum Rückbau eines ohne Rodungsbewilligung errichteten Weges und zur Aufforstung dieser Fläche gemäß §172 Abs6 lita ForstG 1975 hinfällig.
Die mit Schreiben vom 23.08.01 abgegebene Erklärung des Beschwerdeführers, er erachte sich als klaglos gestellt, läßt seinen Willen erkennen, das Beschwerdeverfahren zu beenden; die Erklärung ist als Zurücknahme der Beschwerde zu werten.