JudikaturVfGH

B1548/01 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2001

Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils

Abweisung der Berufung der antragstellenden Miteigentümergemeinschaft gegen Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte für 1991 und 1992 bis 1994 nach §188

BAO.

Da die Antragsteller im Fall ihres Obsiegens Anspruch auf Rückerstattung der strittigen Abgabenbeträge haben, hätten sie darzulegen gehabt, warum deren (vorläufige) Entrichtung - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht der jeweiligen konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde.

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