Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §73 Abs1a, §460c sowie den Ausdruck "460c samt Überschrift" in §589 Abs2 ASVG idF BudgetbegleitG 2001.
Zurückweisung des Antrags hins. §73 Abs1a ASVG wegen rechtskräftig entschiedener Sache infolge Aufhebung der Bestimmung mit E v 28.06.02, G8/02.
Es steht der Antragstellerin offen, die von der ihr gebührenden "Dienstordnungspension" in Abzug gebrachten Sicherungsbeiträge beim zuständigen ordentlichen Gericht (als Arbeits- und Sozialgericht) einzuklagen und im Verfahren vor dem in zweiter Instanz einschreitenden Gericht - Bezug nehmend auf ihre Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des §460c (bzw §589 Abs2) ASVG - anzuregen.
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