JudikaturVfGH

B470/03 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2003

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zum Filialverbot vor der Novelle BGBl I 71/1999 (VfSlg 13876/1994), in dem der Verfassungsgerichtshof gegenüber der früheren Regelung weder aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes noch aus dem der Freiheit der Erwerbsausübung verfassungsrechtliche Bedenken gehegt hat, vermag der Verfassungsgerichtshof in der weit weniger eingriffsintensiven Bestimmung des §7a Abs1 RAO keine Verletzung dieser verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte zu erkennen.

§7a Abs1 RAO greift weder in den Schutzbereich des durch Art6 Abs1 StGG noch des durch Art2 Abs1 des 4. ZP zur EMRK garantierten Grundrechts auf Niederlassungsfreiheit ein.

Rückverweise