B1914/06 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Nachvollziehbare Bescheidbegründung, ausreichendes Ermittlungsverfahren.
Vertretbare Nichtanwendung des §3 DSt 1990 (Absehen von der Strafverfolgung).
Ausreichende Konkretisierung des Verstoßes gegen das Disziplinarrecht iSd des Klarheitsgebotes des Art7 EMRK.