JudikaturVfGH

G67/08 - G77/08 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2008

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung des §109 Abs1 litb KFG 1967.

§109 Abs1 litb KFG 1967 sieht vor, dass Personen, die um eine Fahrschulbewilligung ansuchen, vertrauenswürdig sein müssen. Der Einschreiter zielt auf die Erteilung eines Fahrlehrerausweises ab, macht aber ausschließlich Bedenken gegen §109 Abs1 litb KFG 1967 geltend, der sich, wie sich bereits aus der Überschrift der Bestimmung ergibt, auf Personen bezieht, die die Erteilung einer Fahrschulbewilligung beantragen. Da der Einschreiter von der Bestimmung nicht aktuell betroffen ist, erweist sich die von ihm angestrebte Rechtsverfolgung als offenbar aussichtslos.

Ebenso G77/08, B v 30.09.08, hins §116 Abs1 KFG 1967 betr Fahrschullehrer.

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