JudikaturVfGH

B293/09 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2009

Keine Folge

Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Vollzugstauglichkeit eines Feststellungsbescheides nach §188 BAO (vgl zB B782/05, B v 22.07.05).

Da die Beschwerdeführerinnen im Fall ihres Obsiegens Anspruch auf Rückerstattung eines auf Grundlage des angefochtenen Bescheides festgesetzten Abgabenbetrages haben, hätten sie darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Vollziehung des Bescheides - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht ihrer jeweiligen konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre.

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