JudikaturVfGH

U159/08 - U136/08 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2009

Siehe auch U165/08, U660/08, U776/08, U873/08, U27/09, alle E v 27.04.09, weiters U148/08, U249/08, U390/08, U429/08, U544/08, U681/08, U685/08, U782/08, U989/08, U995/08 ua, alle E v 28.04.09.

U136/08 ua, E v 27.04.09: Verstoß gegen das Willkürverbot und das Rechtsstaatsgebot wegen Unterlassung der Prüfung, ob eine Zuständigkeit Österreichs gemäß Art8 Dublin II-VO vor allem unter dem Gesichtspunkt gegeben ist, dass das Asylverfahren des Erstbeschwerdeführers bereits am 03.04.08 für zulässig erklärt wurde und die Zweit- bis Siebentbeschwerdeführer erst nahezu vier Monate später in Österreich eingereist und Anträge auf internationalen Schutz gestellt haben.

U1194/08 ua, E v 28.04.09: Verstoß gegen das Willkürverbot wegen Unterlassung jeglicher Ausführungen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Antrages des Zweitbeschwerdeführers wegen Ablauf der 20-Tagesfrist des §28 Abs2 AsylG 2005; keine Auseinandersetzung mit der Frage der Zurückziehung des Asylantrags in Polen.

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