U1137/08 ua - U305/08 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Im Wesentlichen Übernahme der Begründung im erstinstanzlichen Bescheid; keine ausreichende Schilderung des zugrunde liegenden Sachverhaltes; Fehlen von Länderfeststellungen; keine hinlängliche Auseinandersetzung mit den für die Beweiswürdigung maßgeblichen Argumenten; Hinweis auf Vorjudikatur.
Siehe auch: U107/09, E v 15.06.09, U1055/09, E v 22.06.09, U282/09, E v 01.07.09, U591/08 und U1073/09, beide E v 03.09.09, sowie U605/09, E v 21.09.09.
Siehe weiters U909/08 (Unterlassung der Ermittlungstätigkeit zur Lage in China) und U227/09 (Unterlassung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens zur Lage in Ghana), beide E v 22.06.09.
U469/09, E v 22.06.09: Keine Ermittlungen im Rahmen der Refoulement-Prüfung zu Möglichkeiten und Finanzierbarkeit einer Dialyse-Behandlung für einen nierenerkrankten HIV-Infizierten in Nigeria.
U1275/09, E v 03.09.09: Keine Ermittlungstätigkeit zum aktuellen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers – Kleinkind mit Behinderungen aufgrund Frühgeburt – und zu Behandlungsmöglichkeiten in Nigeria.
U525/09 ua, E v 21.09.09: Keine Ermittlungen zur Situation in Tschetschenien bzgl Entführung angeblicher Rebellen; subsidiärer Schutz gewährt; Minderjährige entgegen § 19 Abs 5 AsylG 2005 in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreterin einvernommen.
U1655/09, E v 21.09.09: Bzgl Refoulement-Prüfung und Ausweisung keine Ermittlungen zur Gesundheitsversorgung in Nigeria trotz lebensgefährlicher Erkrankung (intrazerebrales Hämatom); im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.
U305/08, E v 30.11.09: Entfall einer eigenständigen Begründung des AsylGH wegen des Vorwurfs, in der Berufung keinen konkreten Fehler in der Beweiswürdigung der ersten Instanz aufzuzeigen, nicht akzeptabel; Anmerkungen zur Situation in der Russischen Föderation ohne Quellenangabe und ohne Angabe des bezogenen Zeitraums, obwohl zwischen Erlassung des Bescheides des BAA und der angefochtenen Entscheidung ein Zeitraum von über fünf Jahren liegt.
U431/08, E v 30.11.09: Keine Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der drohenden Zwangsverheiratung und Beschneidung in Guinea.
U2801/09, E v 23.02.10: Bzgl Ausweisung eines indischen Staatsbürgers; keine Feststellungen zur persönlichen Situation des Beschwerdeführers, daher keine Interessenabwägung iSd Art8 EMRK möglich.
U2197/09-15 ua und U2197/09-17 ua, beide E v 25.06.10: Bzgl Ausweisung eines armenischen Staatsbürgers bzw seiner Ehefrau; keine Feststellungen zur aktuellen Lage in Armenien und zur persönlichen Situation des Beschwerdeführers; keine Feststellungen zur eigenen Fluchtgeschichte der Beschwerdeführerin; lapidarer Verweis auf das Verfahren des Ehemannes.
U355/10 und U378/10, beide E v 25.06.10: Hins Refoulementprüfung keine Feststellungen zur aktuellen Lage in Nigeria, insbesondere zu den Erwerbsmöglichkeiten junger Frauen.
Ebenso U808/10, E v 29.09.10, und U1231/10, E v 09.10.10: Hins Refoulementprüfung kein ausreichendes Ermittlungsverfahren zur aktuellen Lage in Nigeria.