JudikaturVfGH

G216/09 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2009

Zurückweisung des Individualantrags eines Rechtsanwaltes auf Aufhebung von Teilen des §274 und §279 ABGB idF BGBl I 92/2006 (betr die Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Sachwalter, wenn die Besorgung der ihm übertragenen Angelegenheiten vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert, und die eingeschränkte Möglichkeit einer Ablehnung der Übernahme der Sachwalterschaft).

Es war bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, das dem Antragsteller jedenfalls Gelegenheit bot, beim Rekursgericht (vgl §127 AußStrG) als ein "zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht" seine Bedenken gegen die Bestimmungen der §274 und §279 ABGB mit der Anregung auf Einbringung eines Gesetzesprüfungsantrages beim Verfassungsgerichtshof zu unterbreiten.

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