JudikaturVfGH

B565/09 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2010

Hinweis auf G244/09 ua, E v 16.12.09 (betr das Aufenthaltsrecht drittstaatszugehöriger Angehöriger von Österreichern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, iSd §54 ff NAG).

Die belangte Behörde hat dem Umstand der Heirat des Beschwerdeführers mit einer österreichischen Staatsbürgerin in Rom und der Frage der Inanspruchnahme des Rechts auf Freizügigkeit durch die österreichische Ehefrau nahezu keine Bedeutung beigemessen. Diese Ermittlungen wären aber mit Blick auf die anzuwendenden Gesetzesbestimmungen sowie die Frage der Zuständigkeit der belangten Behörde unabdingbar gewesen.

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