Rückverweise
Erkrankung eines vertretenden Rechtsanwaltes für sich allein kein Grund für eine Wiedereinsetzung (Möglichkeit der Substitution gem §14 RAO).
Dann allerdings, wenn zufolge der Krankheit die Dispositionsfähigkeit des Rechtsanwaltes ausgeschlossen wird, wenn also nicht einmal mehr für eine entsprechende Substitution gesorgt werden konnte, stellt die Erkrankung - wie im vorliegenden Fall (Koma aufgrund einer Hypoglykämie; mehrtägige lebensnotwendige Pflege im Krankenhaus) - ein Ereignis dar, auf Grund dessen es unmöglich gewesen wäre, die versäumte Frist einzuhalten.
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