WI-6/10 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Zurückweisung einer Wahlanfechtung betr die Gemeinderatswahl der Gemeinde Wienerwald vom 14.03.10.
§56 Nö GRWO 1994 sieht eine administrative Wahlanfechtung an die Landes-Hauptwahlbehörde - iS eines Instanzenzuges nach §68 Abs1 VfGG - vor.
Zustellung des (letztinstanzlichen) Bescheides der Landes-Hauptwahlbehörde am 11.05.10; am 14.06.10 zur Post gegebene Wahlanfechtung somit verspätet.